Staatsangehörigkeit, Vollmachten und Dienstwege
Nationalität
Das venezolanische Recht regelt die Staatsangehörigkeit in der Verfassung (Constitución Nacional) in den Artikeln 32-36 und durch das Gesetz hinsichtlich Nationalität und Bürgertum (Ley de Nacionalidad y Ciudadanía).
Nach dem venezolanischen Recht ist jeder der im venezolanischen Gebiet geboren wird, Venezolaner. Auch die im Ausland von venezolanischen Eltern geborenen Kinder sind Venezolaner. Die venezolanische Staatsangehörigkeit kann nicht entzogen werden, es sei denn, es wird freiwillig darauf verzichtet.
Venezolanische Eltern können im Ausland für ihre Kinder die venezolanische Nationalität beantragen, die einmal erlangt nicht wieder entzogen werden kann.
Das venezolanische Recht akzeptiert die doppelte Nationalität und legt im Artikel 7 des Gesetzes hinsichtlich Nationalität und Bürgertum fest, dass die Venezolaner mit doppelter Nationalität, bei der Ein- und Ausreise den venezolanischen Pass vorlegen müssen.
Wenn Sie Fragen zur Erteilung oder Verzicht der venezolanischen Nationalität haben, so kann ich Ihnen die Vor- und Nachteile vom juristischen Standpunkt näher bringen. Ich berate Sie z. B. hinsichtlich Reisegenehmigungen für venezolanische Kinder, die allein oder nur von einem Elternteil begleitet reisen.
Vollmachtserteilung im Ausland
Der Artikel 157 des Zivilgesetzbuches (Código Civil) sieht die Ausfertigung der Vollmächte im Ausland voraus. Außerdem existieren spezielle Regeln für die Länder, die die Interamerikanische Konvention über rechtliche regelung im Ausland zu verwendenden Vollmachten (Convención Interamericana sobre Régimen Legal de Poderes para ser utilizados en el Extranjero) unterschrieben haben, Gesetzblatt 33.300 vom 04.09.1985.
Eine Vollmacht kann in Venezuela anerkannt werden, wenn dies vor der ausländischen zuständigen Autorität verlangt wird und die Vollmacht die Förmlichkeiten des Landes erfüllt, in dem sie erteilt wurde. In diesem Fall muss die Vollmacht ordnungsgemäß vor dem zuständigen Staatsbeamten und vor dem konsularischen Beamten von Venezuela legalisiert sein und muss auf Spanisch durch einen vereidigten Übersetzer in Venezuela übersetzt sein.
Auch kann eine Vollmacht vor dem venezolanischen diplomatischen oder konsularischen Agenten verlangt werden. In diesem Fall, muss die Vollmacht die in der venezolanischen Gesetzgebung begründeten Bedingungen erfüllen. Die Erledigung der Vollmacht kann vor der venezolanischen zuständigen Autorität in Deutschland per Post abgewickelt werden. Mehr Information der venezolanischen Botschaft in Berlin bezüglich der Vollmacht erhalten Sie hier (www.botschaft-venezuela.de …)
Möchten Sie eine Vollmacht von dem venezolanischen Konsulat beglaubigen lassen, ich kann Ihnen bei der Redaktion und “juristische Visum” des Dokuments helfen.
Erledigung von Behördengängen, Antragstellungen und Übersetzungen
Für viele Dienstwege in Venezuela werden verschiedene Dokumente benötigt wie z.B.: Kopie der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde, der Ledigkeitsbescheinigung, ein polizeiliches Führungszeugnis, Beglaubigungen von Dokumenten, unterschiedlicher Vollmächten, Zahlungsfähigkeiten, Bescheinigung von steuerlicher aktualisierter Information RIF oder NIT (Umsatzsteuer Identifikationsnummer).
Die Mehrheit dieser Dokumente muss in Venezuela erledigt werden. Aber viele von ihnen können durch bevollmächtigte Dritte beantragt werden.
Ich kann bei Behördengängen, Antragstellungen und der Erstellung des Dokuments helfen. Wenn Sie persönliche Dienstwege verwirklichen möchten und sich in Venezuela nicht mehr gut auskennen, kann jemand Sie begleiten und durch die unterschiedlichen Behörden und Ämter führen. Ich kann auch mit offiziellen Übersetzern in Verbindung setzen.